Sie wollen auch bei Ihrer Beerdigung nichts dem Zufall überlassen? Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie bereits zu Lebzeiten entscheiden, wie Sie verabschiedet werden wollen. Sie bestimmen selbst, an wen die Mittel ausgezahlt werden. Mit unserem Beerdigungsinstitut "Sebastian Köhler GmbH" stehen wir Ihnen nach einem Todesfall im Großraum Strasburg nicht nur rund um die Uhr zur Verfügung. Wir beraten Sie auch kompetent zum Thema "Bestattungsvorsorge". Denn auch hierzulande entscheiden sich immer mehr Menschen, für die eigene Beisetzung oder für die eines nahen Angehörigen Vorsorge zu treffen. Dadurch werden die Hinterbliebenen in dieser ohnehin schweren Zeit nicht mit allen Kosten belastet. Die Versicherungsdauer ist unbestimmt, die Versicherung besteht bis zum Eintritt des Todes des Versicherten.
Sebastian Köhler GmbH - im Trauerfall sind wir für Sie da
Eine Bestattungsversicherung dient in erster Linie dazu, Mittel für einen würdigen Abschied bereitzustellen. Denn heutzutage können die Bestattungskosten hohe Beträge erreichen und eine große finanzielle Belastung für die Hinterbliebenen darstellen. Eine Möglichkeit zur Bewältigung der finanziellen Kosten ist die Bestattungsversicherung. Unser Beerdigungsinstitut "Sebastian Köhler GmbH" ist der richtige Ansprechpartner auf diesem Gebiet. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenlos zu diesem Thema.
Vorteile einer Beerdigungsvorsorge
Niemand denkt gerne über seine eigene Sterblichkeit nach, aber seien wir ehrlich: Es ist ein notwendiger Teil der Zukunftsplanung. Bei der Bestattungsversicherung handelt es sich um eine Art Versicherungspolice zur Deckung der mit dem Tod verbundenen Kosten. Die Auszahlung des Versicherungsbetrages geht an die berechtigte Person. Das Geld dient der Sicherung der Mittel zur Begleichung der mit dem letzten Abschied verbundenen Kosten. Auf diese Weise werden die Angehörigen in dieser schwierigen Situation nicht zusätzlich finanziell belastet. Im Allgemeinen wird der Gesundheitszustand des Versicherten beim Abschluss einer Bestattungsversicherung nicht überprüft. Obendrein fließt die Versicherungsleistung nicht in das Erbverfahren ein und das ausgezahlte Geld unterliegt nicht der Besteuerung. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin in einer unserer Filialen in Strasburg, Pasewalk oder Eggesin.