Was tun im Trauerfall?

Benachrichtigen Sie zunächst den zuständigen Hausarzt, wenn Ihr Angehöriger zu Hause verstorben ist. Erreichen Sie den Hausarzt nicht, wenden Sie sich an den ärztlichen Notdienst, damit der Tod amtlich festgestellt werden kann. Bitte halten Sie hierzu den Personalausweis des Verstorbenen bereit. In sozialen Einrichtungen wie Seniorenheimen oder Krankenhäusern übernimmt das Personal in der Regel diese Tätigkeiten.  

 

Erst, wenn ein Arzt den Tod festgestellt hat, ist es uns gestattet, die Überführung des Verstorbenen vorzunehmen.

Nachdem Sie einen Beratungstermin mit uns vereinbart haben, halten Sie bitte die folgenden Unterlagen für uns bereit:

  • den vom Arzt aus­ge­stell­ten To­ten­schein bei Haus­ster­be­fäl­len
  • die Ge­burts­ur­kun­de
  • den Per­so­nal­aus­weis des Ver­stor­be­nen
  • die Hei­rats­ur­kun­de
  • das Schei­dungs­ur­teil, wenn eine Ehe ge­schie­den sein soll­te
  • die Ster­be­ur­kun­de, wenn der Ehe­gat­te be­reits ver­stor­ben ist
  • die Ren­tennummer (Rentenbescheid)
  • die Kran­ken­kas­sen­kar­te
  • die Gra­b­ur­kun­de, wenn das Nut­zungs­recht für eine Grab­stel­le vor­han­den ist