Was tun im Trauerfall?
Benachrichtigen Sie zunächst den zuständigen Hausarzt, wenn Ihr Angehöriger zu Hause verstorben ist. Erreichen Sie den Hausarzt nicht, wenden Sie sich an den ärztlichen Notdienst, damit der Tod amtlich festgestellt werden kann. Bitte halten Sie hierzu den Personalausweis des Verstorbenen bereit. In sozialen Einrichtungen wie Seniorenheimen oder Krankenhäusern übernimmt das Personal in der Regel diese Tätigkeiten.
Erst, wenn ein Arzt den Tod festgestellt hat, ist es uns gestattet, die Überführung des Verstorbenen vorzunehmen.
Nachdem Sie einen Beratungstermin mit uns vereinbart haben, halten Sie bitte die folgenden Unterlagen für uns bereit:
- den vom Arzt ausgestellten Totenschein bei Haussterbefällen
- die Geburtsurkunde
- den Personalausweis des Verstorbenen
- die Heiratsurkunde
- das Scheidungsurteil, wenn eine Ehe geschieden sein sollte
- die Sterbeurkunde, wenn der Ehegatte bereits verstorben ist
- die Rentennummer (Rentenbescheid)
- die Krankenkassenkarte
- die Graburkunde, wenn das Nutzungsrecht für eine Grabstelle vorhanden ist